Allgemeine Mietbedingungen

 

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter innerhalb von 5 Kalendertagen, ausgehend vom Unterschriftsdatum des Vermieters, zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

 

2. Mietpreis und Zusatzkosten/Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (Bettwäsche, Handtücher, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt ist, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Der Mietpreis inklusive aller Zusatzleistungen ist bei Anreise oder nach Absprache fällig und wird vom Mieter bar oder per Vorkasse an den Vermieter gezahlt.

 

3. Mietdauer

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr  in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10.00 Uhr geräumt, in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

Reinigen der Küchengeräte. Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.

 

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Einnahmen in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit:          50% (mindestens jedoch 25 EUR)

danach und bei Nichterscheinen:                                    100%

 

Wir empfehlen daher, innerhalb von 8 Tagen nach Mietvertragsschluss eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

 

6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrags infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Für nicht angezeigte Mängel/Schäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

Das Betreten der Wohnung in Straßenschuhen ist nicht gestattet!

Die Wohnung ist täglich für mindestens 10 Minuten zu lüften.

In Wasch- und Spülbecken, Dusche und Toilette dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Dies gilt  im Besonderen für Haarfärbemittel bzw. Kosmetik- und Schminkartikel, die eine Verfärbung des Obermaterials der Waschbecken, Badewanne, Dusche und Toilette zur Folge haben können. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren bzw. Schäden am Inventar auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter zu informieren, um evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist weiterhin verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung oder vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere kein Anspruch auf Mietminderung) zu.

 

8. Tierhaltung

Tiere sind in der Wohnung und auf dem Grundstück grundsätzlich verboten.

 

9. Rauchen

Rauchen ist in der Wohnung nicht erlaubt.

Das Rauchen ist  nur außerhalb des Gebäudes gestattet. Asche und Zigarettenreste sind in der grauen Mülltonne vor der Haustür zu entsorgen und nicht in den Müllbehältern innerhalb der Wohnung.

 

10. Hausordnung

Die Bewohner des Hauses sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet.

Die Nachtruhezeiten von 21.00 – 06.00 Uhr sind einzuhalten.

TV und CD/Radiorekorder sind nur auf Zimmerlautstärke erlaubt.

 

11. Betreten der Wohnung in Straßenschuhen

Das Betreten der Wohnung in Straßenschuhen ist nicht gestattet. Der Wechsel des Schuhwerks sowie deren Abstellung sollte im Hauseingangsbereich erfolgen.

 

12. Laden von E-Fahrzeugen aller Art

Das Laden von E-Fahrzeugen ist ausdrücklich NICHT erlaubt.


13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


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